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Erklärung zum ärztlich assistierten Suizid

Die Haltung von Palliavita

Der §217 StGB, in dem der ärztlich assistierte Suizid geregelt ist, erfuhr in den vergangenen Jahren mehrere Überarbeitungen. Aus der letzten Aktualisierung von 2020 geht hervor, dass ein selbstbestimmtes Sterben ein Grundrecht darstellt. Dies beinhaltet auch das Recht, Hilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.

In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sehen wir es als unsere Aufgabe an, Menschen mit einer schweren, unheilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bestmöglich in ihrem vertrauten Umfeld zu begleiten.

Unser Ziel ist es, durch Symptomlinderung und Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen unserer Patientinnen und Patienten eine gute Lebensqualität trotz schwerer Erkrankung zu erreichen. Dabei werden auch spirituelle und psychologische Bedürfnisse berücksichtigt und Ängste und Sorgen der Betroffenen thematisiert. Wir möchten durch unsere Begleitung ein würdevolles Leben bis zum Schluss ermöglichen.

Auch mit Sterbewünschen setzen wir uns respektvoll auseinander, sehen es jedoch nicht als unsere Aufgabe an, Suizidbeihilfe zu leisten oder dabei zu assistieren. Stattdessen beraten wir Sie gerne ausführlich zu palliativmedizinischen Unterstützungsmöglichkeiten in ambulanten und stationären Bereichen.