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PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Betreuungsgesetzes die Bedeutung des Patientenwillens bei therapeutischen Entscheidungen, speziell im Fall schwerer Erkrankungen am Lebensende, per Gesetz klar geregelt und gestärkt. Seither hat der Wille des Patienten hinsichtlich therapeutischer Maßnahmen, die zur Anwendung kommen sollen, für behandelnde Ärzte, Pflegepersonal etc. bindenden Charakter.

Voraussetzung, dass der Patientenwille im Einzelfall in seinem Sinne umgesetzt wird, ist, dass dieser bekannt und eindeutig vom Patienten geäußert worden ist. Insbesondere für den Fall, dass Sie als Patient/-in nicht mehr in der Lage sind, ihren mutmaßlichen Willen zu äußern, sind eine schriftliche Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht von zentraler Bedeutung.

Nicht zuletzt kann ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Hausarzt, der Sie und Ihre Angehörigen u.U. über viele Jahre hinweg kennt und begleitet, eine wichtige und wertvolle Hilfe sein, dass Ihr mutmaßlicher Wille am Lebensende auch im von Ihnen gewünschten Sinn umgesetzt wird. Außerdem können Sie eine kostenfreie Beratung beim Hospizverein Erlangen und/oder bei der Betreuungsstelle der Stadt Erlangen erhalten.