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Die Entwicklung der Palliativmedizin („Palliative Care“)
in Europa und Deutschland

1967

Das heutige Konzept von „Palliative Care“ entwickelte sich ursprünglich aus dem Lebenswerk der englischen Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin Cicely Saunders. Sie realisierte ihre langjährigen Erfahrungen in der Begleitung Sterbender, in dem von Ihr 1967 gegründeten St. Christopher‘s Hospice in London. Saunders wurde somit zur weltweiten Wegbereiterin für Hospizarbeit und Palliativmedizin.
 

1971

Der Dokumentarfilm „Noch 16 Tage – Eine Sterbeklinik in London“ von P. R. Iblacker über das St. Christopher‘s Hospice löst in der breiten Öffentlichkeit eine heftige Pro- und Kontra-Diskussion über die Hospizidee aus.
 

1975

Die weltweit erste Palliativstation wird am Royal Victoria Hospital in Montreal, Kanada eröffnet.
 

1983

Die erste deutsche Palliativstation nimmt an der Universitätsklinik Köln ihre Arbeit auf.
 

1986

Deutschlands erstes stationäres Hospiz wird in Aachen eröffnet.
 

1992

Als bundesweite Dachorganisation wird die „Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz“ gegründet (heute Deutscher Hospiz- und Palliativ Verband e.V.). Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich u.a. zusammen mit anderen Organisationen für eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Hospizarbeit ein.
 

1994

Gründung der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
 

1997

Curricula „Palliativmedizin“ für Studierende der Humanmedizin, Ärzte, Pflegepersonal, Sozialarbeiter und Seelsorger werden in der Aus- und Weiterbildung etabliert. Seit 2012 ist die „Palliativmedizin“ offizielles Prüfungsfach.
 

2002

Der Gesetzgeber regelt in den § 39a und §39b des SGB V den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf stationäre und ambulante Hospizleistungen, sowie den Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen.
 

2004

Fachärzte können im Rahmen einer spezialisierten Weiterbildung die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erwerben.
 

2007

Die Bundesregierung verabschiedet mit den §37b und §132d im SGB V den gesetzlich geregelten Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
 

2009

Die ersten SAPV-Verträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern werden geschlossen.
 

2010

Die Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender (herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband (DHPV) wird publiziert.

2015

Im November 2015 beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Palliavita unterschreibt die Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender.